Unter dem Begriff „Abgasskandal“ wurde 2015 bekannt, wie der VW-Konzern seine Kunden bewusst beim Kauf von Dieselfahrzeugen getäuscht hat. Doch betroffene Kfz-Besitzer müssen diese Schäden nicht hinnehmen, sondern können ihre Ansprüche gegen Händler und Hersteller geltend machen.
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