Rudolf Storm – ascent AG

Das Fehlen einheitlicher Kriterien macht nachhaltiges Investieren noch immer schwierig – die ascent AG hilft Anlegern mit viel Erfahrung bei der Wahl der passenden Fonds

Nachhaltigkeit gehört zu den großen Themen unserer Zeit – auch in der Geldanlage: Für immer mehr Menschen kommt neben der Rendite auch der Nachhaltigkeit des Investments entscheidende Bedeutung zu. Die Schwierigkeit beginnt jedoch schon mit der Definition des Begriffes: Zur Nachhaltigkeit zählt für viele zunächst einmal ein verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt und den zunehmend knapper werdenden Ressourcen unseres Planeten oder auch die Bekämpfung des Klimawandels. Doch ethische Dimensionen gehören ebenfalls zu dem Themenkomplex des nachhaltigen Handelns und beinhalten Aspekte wie die Unternehmensführung und die soziale Verantwortung. Auch in der Finanzwelt fehlen diesbezüglich einheitliche Kriterien. Umso wichtiger werden bei der Beratung und der Vermittlung von Produkten Know-how und Erfahrung des Anbieters. Die ascent AG fasst die aktuelle Situation zusammen.

Abfragepflicht zu Nachhaltigkeitspräferenzen

Wer nachhaltig investiert, profitiert zweifach: Einmal in Form der tatsächlichen Rendite, die das Investment abwirft, einmal in Form des sozialen und ökologischen Mehrwerts für die Gesellschaft. Gutes Bewirken und gleichzeitig mit dem angelegten Geld Gewinne machen – so sieht die Zielvorstellung aus, für die auch der Ausdruck der „doppelten Dividende“ geprägt wurde. In der Finanzwelt hat sich für die Definition von Nachhaltigkeitszielen und die Kennzeichnung entsprechender Produkte das Kürzel „ESG“ eingebürgert – womit die Themenbereiche Umwelt (Environment), soziale Aspekte (Social) und Unternehmensführung (Governance) gemeint sind. Hier wurde in der Vergangenheit oft kritisiert, dass es keine einheitlichen Mindeststandards und dementsprechend keine echte Überprüfbarkeit nachhaltiger Finanzprodukte gab.

Dies zu ändern ist Ziel einer gemeinschaftlichen EU-Taxonomie, die übergreifende Standards für das ökologische Wirtschaften festlegt und für eine bessere Vergleichbarkeit verschiedener Finanzprodukte in Bezug auf ihre Nachhaltigkeit sorgen soll. Aus dem EU-Aktionsplan, dessen Vorschriften seit 2021 schrittweise in Kraft treten, ergibt sich auch eine Änderung in der Anlageberatung: Wie kürzlich auf dem Blog eines Kollegen bei der ascent AG berichtet, besteht in der Beratung im Wertpapiergeschäft seit August 2022 eine Verpflichtung, Anleger nach ihren Wünschen bezüglich der Nachhaltigkeit ihres Investments zu fragen.

Vielfalt der Nachhaltigkeitskonzepte verwirrt

Was für Ordnung im Dschungel der Nachhaltigkeitsansätze sorgen sollte, führt derzeit jedoch eher zu mehr als zu weniger Verwirrung. Denn bei dieser Abfragepflicht kommen nunmehr drei unterschiedliche Nachhaltigkeitskonzepte zur Anwendung. So haben Anlegerinnen und Anleger die Wahl zwischen

  • nachhaltigen Investitionen im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung,
  • Finanzinstrumenten, die im Sinne der EU-Taxonomieverordnung als ökologisch nachhaltig gelten

und

  • Investitionen, die wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, sogenannte „Principal Adverse Impacts“ (PAI), berücksichtigen.

Erste Erfahrungen der ascent AG zeigen, dass diese neuen Kategorien alles andere als leicht verständlich sind und vor allem die PAI-Investments einiges an Erklärungsaufwand erfordern. Denn hier müssen die Kunden die betroffenen Nachhaltigkeitsfaktoren ebenso wie die zu vermeidenden nachteiligen Auswirkungen einzeln bestimmen.

Umso wertvoller sind vor diesem Hintergrund erfahrene Beraterinnen und Berater wie die Geschäftspartner der ascent AG, die Anlegern in dieser Vielfalt Orientierung bieten und sie dabei unterstützen, die für ihre Nachhaltigkeitsvorstellungen und Anlageziele passenden Fonds zu finden. Einen Termin mit Rudolf Storm können Interessierte direkt hier vereinbaren.